Tagesklinische Behandlung
Die Geriatrische Tagesklinik ist eine teilstationäre Einrichtung, die unter ständiger ärztlicher Betreuung steht. Sie bietet eine ganzheitliche, komplexe Behandlung für ältere Menschen an, die ihre selbstständige und unabhängige Lebensführung erhalten, beziehungsweise wiedererlangen möchten.
In der Geriatrischen Tagesklinik St. Nikolaus (Station 46) werden ältere Menschen ab 65 Jahren mit Mehrfacherkrankungen behandelt. Die Tagesklinik ist als wichtiges Bindeglied zwischen der stationären und der ambulanten Behandlung unverzichtbarer Bestandteil des geriatrischen Konzeptes.
Bei einer Behandlung in der Geriatrischen Tagesklinik sind die Patienten tagsüber in der Klinik, am Abend und am Wochenende zu Hause (teilstationäre Behandlung).
Wenn die häusliche Versorgung nachts und an den Wochenenden gesichert ist, kann damit häufig eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden werden. So wird auch die Verkürzung von vollstationären Aufenthalten unterstützt und die selbstständige Lebensführung in der häuslichen Umgebung gefördert.
- Schlaganfall mit Halbseitenlähmung und Sprachstörungen
- Parkinson und andere neurologische Erkrankungen
- Folgezustände nach Operationen und Knochenbrüchen
- Entzündliche und degenerative Erkrankungen
- Chronisches Schmerzsyndrom
- Unklare Gangstörung
- Rezidivierende Stürze
Darüber hinaus gehört die Medikamentenoptimierung bei Multimedikation, erhöhtem Blutdruck oder Herzmuskelschwäche zu unserem Behandlungsspektrum.
Während des Aufenthaltes steht dem Patienten das gesamte, medizinische Versorgungsspektrum zur Verfügung. Dazu gehören alle diagnostischen Möglichkeiten des Krankenhauses, tägliche ärztliche Visiten und eine komplexe frührehabilitative Behandlung. Die Therapie erfolgt durch unser multiprofessionelles Team in Einzel- oder Gruppenbehandlung. Die Patienten haben in der Tagesklinik feste Bezugspersonen, die ihnen Orientierung geben.
Die Anmeldung der Patienten für unsere Geriatrische Tagesklinik St. Nikolaus erfolgt durch die verlegende Klinik oder den Hausarzt. Wir benötigen stets eine Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, bei ambulanten Patienten ferner eine Einweisung durch den Hausarzt.